Sie befinden sich hier: Leistungen - Bildung - Kultur - Bildungsförderungsbeitrag - aktive Mitglieder
Richtlinien für die Vergabe des Bildungsförderungsbeitrages
Mit dem Bildungsförderungsbeitrag wird die freiwillige berufliche Fortbildung der Mitglieder gefördert.
Gefördert werden
- abgeschlossene Dienstprüfungen
- Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen
- EDV-Kurse und EU-Sprachkurse
Kurse auf Grund eines Dienstauftrages (Prinzip der Freiwilligkeit) sowie Freizeit- und Hobbykurse sind demnach nicht förderwürdig.
Die Höhe der entsprechenden Bildungsförderungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem folgenden Ansuchen:
Ansuchen um Bildungsförderungsbeitrag für Mitglieder der GÖD
Gültig ab 1. März 2011
