Richtlinien für die Vergabe des Bildungsförderungsbeitrages

Mit dem Bildungsförderungsbeitrag wird die freiwillige berufliche Fortbildung der Mitglieder gefördert.

Gefördert werden

  • abgeschlossene Dienstprüfungen
  • Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen
  • EDV-Kurse und EU-Sprachkurse

Kurse auf Grund eines Dienstauftrages (Prinzip der Freiwilligkeit) sowie Freizeit- und Hobbykurse sind demnach nicht förderwürdig. 

Die Höhe der entsprechenden Bildungsförderungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem folgenden Ansuchen:

Ansuchen um Bildungsförderungsbeitrag für Mitglieder der GÖD

Gültig ab 1. März 2011