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Wachebeamten- Unfallversicherung
Diese Versicherung besteht zusätzlich für Mitglieder der Bundesvertretungen Polizeigewerkschaft und Justizwachegewerkschaft. Sie erstreckt sich nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Einzelunfallversicherungen (AVB) und der Zusatzbedingungen für Kollektiv-Unfallversicherungen auf Unfälle, die dem Versicherten innerhalb und außerhalb des Dienstes zustoßen.
Bei Eintritt eines Unfalles ist das Unfallanzeigen-Formular vom Landesvorstand anzufordern, auszufüllen und vom behandelnden Arzt die Art der Verletzung bestätigen zu lassen.
Der Unfall ist unverzüglich anzuzeigen. Die ärztliche Behandlung muss spätestens an dem dem Unfall folgenden Tag in Anspruch genommen werden. Der Unfall muss laut Gutachten des behandelnden Arztes eine Dienstunfähigkeit hervorgerufen haben. Das ausgefüllte und vom Arzt bestätigte Unfallformular ist sofort an die Zentrale unserer Gewerkschaft
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
Das Formular für die Gesundmeldung ist gleichzeitig mit dem Unfallformular anzufordern. Es ist bei Gesundmeldung, bestätigt vom Dienstvorgesetzen/ Dienststellenleiter, ebenfalls an die Zentrale der Gewerkschaft zu senden.
Als Unfälle gelten auch Unfälle beim Motorradfahren, Verrenkungen, Zerrungen, Zerreißungen und Verhebungen durch plötzliche Kraftanstrengungen, Hitzschlag, Wundinfektion durch Unfallverletzung. Unfälle bei Trainingsfahrten, Wettbewerbsfahrten, Flugfahrten (auch Fallschirmspringen), Tourenfahrten, Zuverlässigkeitsfahrten,... sind nicht versichert. Das Landessekretariat gibt im Zweifelsfall Auskunft, ob ein Unfall im Sinne dieser Unfallversicherung vorliegt.
Leistungen:
146,- | für den Fall des Todes durch Unfall |
509,- | für den Fall der bleibenden (Total-)Invalidität durch Unfal |
Taggeld bei vorübergehender Dienstunfähigkeit durch Unfall
0,73 | vom1. Tag bis zum 30. Tag |
1,46 | vom 31. Tag bis zum Ablauf eines Jahres |
