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Todesfallsversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
Sollte ein im Dienststand befindliches Mitglied ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, gebührt der bezugsberechtigten Person folgende Versicherungsleistung:
3 bis 10 Jahre | 800,- | |
über | 10 bis 25 Jahre | 1.000,- |
über 25 Jahre | 1.200,- |
Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge: EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei gemeinsamen Haushalt.
Voraussetzungen:
- 3-jährige Mitgliedschaft
- Beitragswahrheit
- Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.
