Todesfallsversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder

Sollte ein im Dienststand befindliches Mitglied ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, gebührt der bezugsberechtigten Person folgende Versicherungsleistung:

3 bis 10 Jahre

€ 800,-

über

10 bis 25 Jahre

€ 1.000,-

über 25 Jahre

€ 1.200,-

Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge: EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei gemeinsamen Haushalt.

Voraussetzungen:

  • 3-jährige Mitgliedschaft
  • Beitragswahrheit
  • Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.