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Spitalgeldversicherung für Spitalaufenthalte nach einem Unfall für alle Mitglieder
Im Falle eines durch einen Unfall bedingten Spitalaufenthalts besteht ab dem 1. Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus Anspruch auf 4,- pro Tag, sofern der Spitalsaufenthalt mindestens vier Tage beträgt.
Die Versicherungsleistung ist jedoch mit 308,- innerhalb eines Jahres ab Unfalltag und für ein und denselben Unfall begrenzt.
Voraussetzungen:
- 3-jährige Mitgliedschaft
- Beitragswahrheit
- Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.
