Spitalgeldversicherung für Spitalaufenthalte nach einem Unfall für alle Mitglieder

Im Falle eines durch einen Unfall bedingten Spitalaufenthalts besteht ab dem 1. Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus Anspruch auf € 4,- pro Tag, sofern der Spitalsaufenthalt mindestens vier Tage beträgt.

Die Versicherungsleistung ist jedoch mit € 308,- innerhalb eines Jahres ab Unfalltag und für ein und denselben Unfall begrenzt.

Voraussetzungen:

  • 3-jährige Mitgliedschaft
  • Beitragswahrheit
  • Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.