Sozialunterstützung

Bei außergewöhnlichen finanziellen Belastungen, die auf eine unvorhersehbare und unverschuldete Notlage zurückzuführen sind, kann über Antrag ein Zuschuss gewährt werden.

Voraussetzung ist die 1-jährige Mitgliedschaft und Beitragswahrheit. Die Entscheidung über die Gewährung der Sozialunterstützung erfolgt anlassbezogen individuell und orientiert sich am Maß der Bedürftigkeit.
Dem Antrag sind daher neben den Nachweisen über die außergewöhnliche finanzielle Belastung auch ein Nachweis über die familiäre Einkommenssituation anzuschließen.

Die Sozialunterstützung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal pro Person gewährt werden.