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Kinderferienaktion
Mitgliedern kann für den Ferienaufenthalt ihrer Kinder im Alter von 4 bis 16 Jahren ein Zuschuss in Höhe von 50,- gewährt werden. Der Zuschuss wird für ein und dasselbe Kind nur einmal innerhalb von drei Jahren gewährt. Voraussetzung ist die Anmeldung bei der zuständigen Landesleitung und die mindestens 1-jährige Mitgliedschaft.
Die Gewährung erfolgt nach sozialen Entscheidungskriterien in den Landesleitungen.
