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Katastrophenfonds
Im Fall von Hochwasser-, Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschäden am Wohngebäude bzw. an der Wohnung, der Einrichtung, Kleidung bzw. Wäsche (jeweils nur Schäden am Hauptwohnsitz) kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Für Schäden an Nebengebäuden, Garagen (auch dann nicht, wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut ist), landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. wird kein Ersatz geleistet.
Die Schadenshöhe ist durch Belege und / oder Kostenvoranschläge nachzuweisen. Die Schadenshöhe muss mindestens 700,-- betragen.
Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft sowie der Schadenshöhe und beträgt zwischen 105,-- und 365,--.
Voraussetzung ist eine beim Schadenseintritt bestehende mindestens zweijährige ununterbrochene Mitgliedschaft sowie die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadens. Alle nach diesem Zeitpunkt einlangenden Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Entsprechende Antragsformulare liegen im Landesvorstand Steiermark auf.
Auf Leistungen aus sämtlichen Fonds besteht kein Rechtsanspruch.
