Invaliditätsversicherung nach einem Freizeitunfall für aktive Mitglieder

Bei einer durch einen Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines im Dienststand stehenden Mitglieds werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:

3 bis 10 Jahre

€ 3.200,-

über

10 bis 25 Jahre

€ 4.800,-

über 25 Jahre

€ 6.400,-

Bei Teilinvalidität wird ein dem Grade der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt. Bezugsberechtigt bei Invalidität ist das Mitglied.

Voraussetzungen:

  • 3-jährige Mitgliedschaft
  • Beitragswahrheit
  • Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.