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Invaliditätsversicherung nach einem Freizeitunfall für aktive Mitglieder
Bei einer durch einen Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines im Dienststand stehenden Mitglieds werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
3 bis 10 Jahre | € 3.200,- | |
über | 10 bis 25 Jahre | € 4.800,- |
über 25 Jahre | € 6.400,- |
Bei Teilinvalidität wird ein dem Grade der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt. Bezugsberechtigt bei Invalidität ist das Mitglied.
Voraussetzungen:
- 3-jährige Mitgliedschaft
- Beitragswahrheit
- Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.
