Familienunterstützung

Die Familienunterstützung wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gewährt. Die Zuerkennung wird einmal jährlich Familien gewährt, die für

  • 3 oder mehr Kinder die Familienbeihilfe oder
  • eines oder mehrere Kinder die erhöhte Familienbeihilfe

beziehen.
Der Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe ist durch die Kopie eines Beleges aus dem laufenden Kalenderjahr (Bescheid des Finanzamtes, Überweisungsbeleg oder Gehaltszettel) nachzuweisen. Weitere Voraussetzungen sind die 1-jährige Mitgliedschaft und die Beitragswahrheit.
Die Familienunterstützung beträgt

  • für Familien mit 3 Kindern € 120,-
  • mit 4 Kindern 135,-
  • mit 5  Kindern € 150,-
  • für jedes weitere Kind € 15,-
  • für Familien mit einem behinderten Kind € 75,-
  • für jedes weitere behinderte Kind € 75,-

Die Familienunterstützung wird, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, auch an Kolleginnen im Mutterschutzkarenzurlaub bzw. Kolleginnen und Kollegen im Elternkarenzurlaub oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur Erhaltung der Mitgliedschaft bezahlen.