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Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
für Mitglieder, die nach dem 1.1.1972 in den Ruhestand getreten sind.
Bei Ableben eines Mitglieds steht der Person, die die Begräbniskosten getragen hat, der Ersatz dieser Kosten, höchstens jedoch folgende Versicherungsleistung zu:
3 bis 10 Jahre | € 150,- | |
über | 10 bis 20 Jahre | € 160,- |
über | 20 bis 30 Jahre | € 170,- |
über 30 Jahre | € 180,- |
GÖD - Mitglieder können im Falle des Ablebens ihres Ehegatten/ihrer Ehegattin sowie ihres Lebensgefährten/ihrer Lebensgefährtin einen Vorschuss auf den eigenen Begräbniskostenbeitrag in halber Höhe beantragen. Für Mitglieder, die vor dem 1.1.1972 in den Ruhestand getreten sind, oder bei einer Mitgliedschaftsdauer von einem bis drei Jahren besteht die Möglichkeit, eine Sterbefallunterstützung gemäß ÖGB- Unterstützungsordnung zu beantragen.
Voraussetzungen:
- 3-jährige Mitgliedschaft
- Beitragswahrheit
- Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.
