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Anton-Proksch Fonds und Karl-Maisel Fonds
Die Fonds gewähren Unterstützungen an kranke bzw. behinderte Gewerkschaftsmitglieder, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten bzw. Kauf eines Autos durch einen begünstigten Behinderten, sofern die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren.
Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Seebehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.
Auf Leistungen aus sämtlichen Fonds besteht kein Rechtsanspruch.
