Ablebens-Risikoversicherung

Für Mitglieder, die sich am 1.1.2000 bereits im Ruhestand befunden haben und der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, gebührt der bezugsberechtigten Person folgende Leistung:

3 bis 10 Jahre

€ 875,-

über

10 bis 25 Jahre

€ 1.310,-

über 25 Jahre

€ 1.745,-

Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge:
EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei gemeinsamen Haushalt.

Voraussetzungen:

  • 3-jährige Mitgliedschaft
  • Beitragswahrheit
  • Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.