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Ablebens-Risikoversicherung
Für Mitglieder, die sich am 1.1.2000 bereits im Ruhestand befunden haben und der Tod durch einen Unfall verursacht wurde, gebührt der bezugsberechtigten Person folgende Leistung:
3 bis 10 Jahre | 875,- | |
über | 10 bis 25 Jahre | 1.310,- |
über 25 Jahre | 1.745,- |
Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge:
EhegattInnen, LebensgefährtInnen, Kinder, Eltern, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei gemeinsamen Haushalt.
Voraussetzungen:
- 3-jährige Mitgliedschaft
- Beitragswahrheit
- Einreichung innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalles.
